Hausordnung

  • Das Rauchen ist in den Zimmern und auf den Fluren verboten. Beim Verstoß gegen das Rauchverbot fällt ein Bußgeld in Höhe von 50€ an. Jegliches Hantieren mit Feuer und offenem Licht ist im gesamten Haus ausnahmslos untersagt! Aus Sicherheits- und hygienischen Gründen ist die Zubereitung von warmen Speisen und Getränken in den Zimmern nicht gestattet.
  • Die Feuerverhütungsvorschriften – siehe gesonderte Aushänge auf den Fluren – sind unbedingt zu beachten. Schäden oder Störungen meldet Ihr bitte unverzüglich dem Hostelpersonal! Informiert Euch bitte über die Feuerlöschordnung und die Handhabung der Feuerlöscher sowie die Lage der Fluchtwege.
  • Wer durch Zigarettenrauch oder sonstigen Umgang mit Feuer oder Rauch die Brandmeldeanlage fahrlässig auslöst (Rauchmelder an der Decke) oder missbräuchlich die Handmelder betätigt, hat die Folgekosten des dadurch automatisch ausgelösten Feuerwehreinsatzes in voller Höhe (Kosten ca. Euro 1.800,00) zu tragen.
  • Auf den Zimmeretagen und in den Treppenhäusern ist Lärm zu vermeiden! Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Maßnahmen, die bis zum Hostelverweis reichen, gegen den Verursacher getroffen werden.
  • Die gemeinschaftlichen Schlafzimmer sind ausschließlich zum Entspannen und Ruhen bestimmt. Wenn Euch nach Geselligkeit ist, geht bitte in die Lobby oder in einen der anderen Gemeinschaftsräume. Wenn Ihr zu viel Energie habt, geht in unser Industriegewölbe kickern, Tischtennis spielen oder macht Liegestütze auf dem Innenhof.
  • Der Betrieb von Musikabspielgeräten ist im Haus nicht erwünscht. Radios, Lautsprecher, CD-Player etc. können vom Hostelpersonal jederzeit auch vorsorglich bis zur Abreise eingezogen werden.
  • Nachtruhe ist von 22.00 bis 07.00 Uhr. Der Innenhof ist in dieser Zeit geschlossen. Eine Benutzung der Duschen sollte in dieser Zeit vermieden werden.
  • Ein gültiger Ausweis ist obligatorisch. Akzeptiert werden Pass, Personalausweis oder Führerschein. Der Industriepalast behält sich das Recht vor, weitere Informationen zu verlangen.
  • Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol und anderen Drogen sind streng untersagt. Das Hostelpersonal wird in den Zimmern und in der Gästeküche gelagerten Alkohol für die Dauer des Aufenthaltes einziehen. Beim Besitz von illegalen Drogen behält sich das Hostelpersonal das Recht vor, den Gast des Hauses zu verweisen.
  • Es ist ausdrücklich verboten, auf Treppengeländern zu rutschen, auf Fensterbrettern zu sitzen und Fensterbretter sowie Außengeländer zu übersteigen. Die unsachgemäße Nutzung des gesamten Inventars des Hostels, insbesondere auch das Turnen und Springen auf und von den Etagenbetten, ist strengstens untersagt. Für Verletzungen oder Schäden, die auf unsachgemäßer Benutzung des Inventars beruhen, trägt der Gast die volle Haftung.
  • Die Nutzung der beiden Fahrstühle mit mehr Personen als offiziell zugelassen (siehe Beschilderung im jeweiligen Fahrstuhl), ist strengstens untersagt. Die Kosten für eine ausgelöste Störung und wieder Inbetriebnahme können bis zu 300€ betragen und sind vom Gast zu bezahlen.
  • Das Halten und Mitbringen von Tieren ist in Privatzimmern nur nach Rücksprache gestattet.
  • Waffen jeglicher Art dürfen nicht in das Hostel gebracht werden.
  • Die Benutzung unseres Hauses für eigene, wirtschaftliche Zwecke ist nicht gestattet.
  • Besucher können in der Lobby empfangen werden. Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt.
  • Während des Aufenthaltes ist für eine Verwahrung und Sicherung der eigenen Sachen selbst zu sorgen.
  • Die Nutzung von Bettwäsche ist aus hygienischen Gründen obligatorisch.
  • Bei besonderer Verschmutzung der Zimmer kann eine extra Reinigungspauschale verlangt werden.
  • Das Hostelpersonal übt das Hausrecht aus! In dringenden Fällen erlaubt sich das Hostelpersonal die Zimmer zur Ausübung des Hausrechtes zu betreten, um Notwendiges zu veranlassen. Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Haussicherheit und Hausordnung ist das Hostelpersonal befugt, geeignete und erforderliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen. Hostelverweise können nach wiederholter Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen den Hausfrieden ausgesprochen werden. Die zentralen Aufenthaltsbereiche und Flure des Hostels werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.